1. Mit der Teilnahme an diesem Dienst erkennen Sie ausdrücklich unsere Geschäfts- und Nutzungsbedingungen an.
  2. Diese Bedingungen gelten für die Tätigkeit des Vermittlungsdienstes „Ferienwohnungen Isarherz“ für die Vermittlung von touristischen Leistungen. „Ferienwohnungen Isarherz“ tritt zwischen dem Eigentümer des Mietobjekts und dem Gast als Mieter auf und schliesst die Mietverträge im Namen und für Rechnung des jeweiligen Eigentümers als Vermieter ab. Daher ist die Haftung auf die ordnungsgemäße Vermittlung des Mietvertrags beschränkt. Der Vermittlungsdienst handelt im Auftrag des Eigentümers und ist somit nicht Veranstalter im Sinne des § 651a(1) BGB. Der Gastaufnahmevertrag erfolgt direkt zwischen dem Vermieter und dem Gast. Die „Ferienwohnungen Isarherz“ haftet nicht für die Erfüllung des Vertrages zwischen Mieter und Eigentümer.
  3. Die veröffentlichten Grundrisse und Wohnungsbeschreibungen der angebotenen Ferienwohnungen beruhen auf Informationen und Angaben der Eigentümer, die wir regelmäßig überprüfen. Geringfügige Abweichungen berechtigen nicht zur Mietminderung. „Ferienwohnungen Isarherz“ übernimmt keine Haftung für Schäden jeglicher Art, die vor, während oder nach einer Mietobjektvermittlung entstehen könnten.
  4. Schadensersatzansprüche jeglicher Art gegen uns oder unsere Erfüllungsgehilfen, insbesondere wegen Verletzung vertraglicher Nebenpflichten, aus Verschulden bei Vertragsabschluss falscher Beratung oder wegen Verletzung der Nachlieferungspflicht sind ausgeschlossen, es sei denn, ein Haftungsausschluss in den allgemeinen Geschäftsbedingungen wäre rechtlich nicht zulässig. In allen Fällen, in denen die Haftung in allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht ausgeschlossen, aber der Höhe nach beschränkt werden kann, ist die Haftung -auch für die Erfüllungsgehilfen- stets beschränkt auf den Preis, der über diesen Dienst gebuchten Ferienaufenthaltes.
  5. Als Nutzer erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihre Daten zu gewerblichen Zwecken elektronisch gespeichert und unter Umständen weitergegeben werden.
  6. Alle Informationen, Logos, Beschreibungen und Fotos unterliegen dem Urheberrecht. Sie sind, soweit keine anderen Eigentumsvorbehalte greifen, Eigentum von „Ferienwohnungen Isarherz“. Die Weiterverarbeitung und Nutzung in Medien aller Art ist nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung durch „Ferienwohnungen Isarherz“ gestattet. Sie werden somit als geistiges Eigentum betrachtet.
  7. Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Garmisch-Partenkirchen.
  8. Für alle auf unseren Seiten gelegten Links gilt: Wir erklären ausdrücklich, dass wir keinerlei Einfluss auf die Inhalte und auf die Gestaltung der gelinkten Seiten haben. Aus rechtlichen Gründen distanzieren wir uns hiermit ausdrücklich von allen Inhalten der gelinkten Seiten auf unsere Internetpräsenz und machen uns diese Inhalte nicht zu eigen. Diese Erklärung gilt für alle auf unserer Internetpräsenz angezeigten Links und für alle Inhalte der Seiten, zu denen die bei uns hinterlegten Banner und Links führen. 
  9. Salvatorische Klausel: Sollte aus irgendwelchen Gründen eine der vorstehenden Bedingungen ungültig sein, so wird die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen davon nicht berührt. 

Folgende Bedingungen gelten für Mietverträge:

  • Der Mietvertrag inklusive eventueller Zusatzleistungen wird zwischen Vermieter und Mieter, für die Dauer der im Vertrag angegebenen Zeit geschlossen. Er kommt spätestens durch die von „Ferienwohnungen Isarherz“ übersandte Buchungsbestätigung auf seine verbindliche Buchungsanfrage zustande.
  • Die Mietzeit beginnt grundsätzlich am gebuchten Anreisetag ab 15.00 Uhr und endet am Abreisetag um 10.00 Uhr.
  • Die Wohneinheit darf nur von der im Vertrag angegebenen Anzahl Personen bewohnt werden. Haustiere müssen in dafür vorgesehenen Mietobjekten angemeldet und in der Buchungsbestätigung eingetragen sein. Die Aufnahme zusätzlicher Personen oder Haustiere darf nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung vorgenommen werden und ist dem Vermittler unverzüglich mitzuteilen. Die Zusatzkosten legt der Vermittler fest. Im Übrigen darf der Mietgegenstand nicht an Dritte weitervermietet oder untervermietet werden oder sonst entgeltlich oder unentgeltlich an Dritte überlassen werden. Für Schäden und Verunreinigungen durch Haustiere in den Mietobjekten müssen die Halter in jedem Fall aufkommen. Eine geeignete Unterlage ist für das Tier mitzubringen. Haustiere dürfen auf dem Grundstück nicht frei herumlaufen. Verunreinigungen sind zu vermeiden bzw. vom Halter des Tieres zu beseitigen. 
  • Da die Mietgegenstände zum Teil an Allergiker vermietet werden, denen unter Umständen zugesichert ist, dass sich im Mietobjekt keine Haustiere aufgehalten haben, drohen dem Mieter im Falle der Zuwiderhandlung erhebliche Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche.
  • Der Mieter verpflichtet sich, Wohnung und Inventar mit größter Sorgfalt zu behandeln. Selbst oder von einem Mitbewohner verursachte Schäden müssen ersetzt werden. Dabei hat der Mieter die Beweispflicht des Nichtverschuldens. Der Mieter ist verpflichtet bei Mietbeginn etwaige Beschädigungen des Inventars oder sonstige Mängel des Mietgegenstandes einschließlich des Reinigungszustandes unverzüglich dem Vermittler mitzuteilen, damit Abhilfe geschaffen werden kann. Andernfalls wird bei rügeloser Inbesitznahme des Mietgegenstandes davon ausgegangen, dass der Mieter den Mietgegenstand vertragsgemäß vorgefunden hat.
  • Der Mietpreis bezieht sich ausschließlich auf die im Vertrag bezeichneten Leistungen. Die derzeit gültige Kurabgabe ist im Mietpreis nicht enthalten und wird gesondert berechnet. 
  • Bei Mietvertragsabschluss (Buchungsbestätigung) leistet der Mieter eine Anzahlung von 30 % des gesamten Mietpreises innerhalb von 14 Tagen auf das Konto von „Ferienwohnungen Isarherz“. Der Restbetrag wird 30 Tage vor Ankunft fällig. Extraleistungen, die vom Vermieter erbracht werden, sind spätestens bei Anreise zu zahlen. Der Mieter kann den Mietvertrag bis zum 60. Tag vor dem vereinbarten Mietbeginn gegen Berechnung einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 30,00 EUR kündigen. Kündigt der Mieter in weniger als 59 Tagen vor Mietbeginn, sind 90% vom Mietpreis zu zahlen. Erstattungen können durch den Vermieter nur gewährt werden, wenn das Mietobjekt anderweitig vermietet werden kann. Als Kündigungstag gilt das Datum des Poststempels. In diesem Zusammenhang empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Reise-Rücktrittskostenversicherung.
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  • Von der Errichtung des Mietzinses wird der Mieter nach dem Gesetz nicht dadurch befreit, dass er die Buchung storniert, oder durch einen in seiner Person liegenden Grund, z.B. Erkrankung, Verhinderung aus beruflichen oder familiären Gründen, den Mietgegenstand nicht nutzen kann. Der Vermieter muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen, sowie Einnahmen aus einer eventuell erfolgten anderweitigen Vermietung anrechnen lassen. 
  • Sollte aufgrund besonderer Umstände die angemietete Wohnung belegt oder aufgrund eines Schadens gesperrt sein, erklärt sich der Mieter mit einer gleichwertigen Ersatzwohnung einverstanden. Ein finanzieller Anspruch an den Vermieter besteht nicht.
  • Bei Mietende ist der Mietgegenstand infolgendem Zustand zu hinterlassen: Sämtliche Räume, Balkone, Terassen besenrein. Mülleimer entleert und gemäß den örtlichen Vorgaben entsorgt. Sämtliches Geschirr, Bestecke, Töpfe usw. abgewaschen, getrocknet und in den Schränken und Schubladen eingeräumt. Geschirrspüler, Waschmaschinen und Trockner geleert und gereinigt. Sämtliche Türen und Fenster verschlossen. Bei Verstoß gegen diese Verpflichtungen des Mieters bleibt die Geltendmachung zusätzlicher Reinigungskosten vorbehalten.
  • Jeder Mieter bekommt zur angemieteten Wohnung einen Schlüssel vom Vermieter ausgehändigt. Bei Verlust eines Wohnungsschlüssels ist ein neues Schloss erforderlich und der Mieter zu Schadensersatz verpflichtet.
  • Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass seine persönlichen Daten vom Vermieter oder von „Ferienwohnungen „Isarherz“ gespeichert werden.
  • Sollten eine oder mehrere Bestimmungen rechtsunwirksam werden, so bleiben die übrigen Vertragsteile unverändert.
  • Gerichtsstand ist Garmisch-Partenkirchen.
     
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